Der Ausschluss von EU-Ausländern von SGB-II-Leistungen in der aktuellen Rechtsprechung des EuGH
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 64, Heft 10, S. 370-378
ISSN: 0490-1630
"Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II werden 'Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen' von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ausgenommen. Bereits seit einigen Jahren beschäftigen sich die Sozialgerichte damit, ob diese Regelung mit dem EU-Recht - insbesondere mit der Gleichbehandlung von EU-Ausländern und Deutschen - vereinbar ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im November 2014 im Fall der Rumänin Elisabetha Dano entschieden: Der Ausschluss einer wirtschaftlich inaktiven EU-Bürgerin von SGB-II-Leistungen ist rechtens.1 Am 15. September urteilte der EuGH nun im Fall der schwedischen Staatsangehörigen Nazifa Alimanovic: Auch wenn EU-Ausländer bereits kurze Zeit (weniger als ein Jahr) in Deutschland gearbeitet haben, dürfen sie nach dem EU-Recht von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen werden. Im Folgenden werden die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Alimanovic und deren mögliche rechtliche Folgewirkungen erläutert. Auch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Dano wird dabei berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)